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Immobilienrecht

Im Bereich des Immobilienrechts umfasst unsere Tätigkeit den Erwerb und den Verkauf von Grundstücken und Immobilien sowie die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit deren Vermietung und Verpachtung. Hierbei werden stets auch steuerliche Gesichtspunkte in die rechtliche Betrachtung mit einbezogen.

Das Immobilienwirtschaftsrecht, in welchem wir tätig sind, hat den Verkauf und die Bewirtschaftung (Vermietung und Verpachtung) von Immobilien zum Gegenstand. Wir gestalten und verhandeln für Sie Kaufverträge für Immobilien und setzen Ihre Interessen in diesem Bereich auch durch.

Im Rahmen unserer mietrechtlichen Beratung unterstützen wir auch Vermieter und Mieter bei sämtlichen Fragen des Gewerberaummietrechtes sowie des Pachtrechtes.

Da zu unseren Mandanten neben Unternehmen auch vermögende Privatpersonen mit großem Immobilienbestand gehören, sind wir mit allen Facetten des Immobilienrechtes betraut.

Dr. Karsten Kensbock